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Mietzeitraum & Verlängerung |
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Preise & Zahlung
Die Vermietung erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Die Mietpreise gelten immer für eine Dauer von drei Tagen bzw. einem Wochenende. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe. Die Laufzeiten beim Versand werden nicht berechnet. Der Verlängerungs- bzw. Verspätungszuschlag beträgt für einen Tag 10 Prozent, für zwei Tage 20 Prozent, für eine Woche 50 Prozent, für zwei Wochen 100 Prozent für einen Monat 200 Prozent, für zwei Monate 300 Prozent und für drei Monate 400 Prozent. Bezüglich der Entgeltminderung verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Die Rechnung ist sofort bei der Vermietung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt in bar, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Zahlung durch Abbuchung, Lastschrift, Überweisung oder Scheck gilt erst mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Rücklastschrift oder Rückbuchungen werden die gesamten Kosten, plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,90 EUR dem Kontoinhaber oder Käufer in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, mindestens aber 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz, ohne dass es insoweit des Nachweises eines Verzugsschadens bedarf. Haben wir Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zuverlässigkeit eines Kunden, so sind wir berechtigt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen, zu verlangen. Für Mahnungen berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro.
Rückgabe der Waren
Der Mieter ist verantwortlich für die vollständige Rückgabe der ihm zur Verfügung gestellten Waren. Es werden dem Mieter die Waren in Rechnung gestellt, die auch ohne sein Verschulden abhanden gekommen sind. Wird die gemietete Ware nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, so ist der unter ā€˛Preise & Zahlung" den zu zahlenden Verspätungszuschlag zu entrichten. Für Waren, die mit einem Paketdienst versendet wurden, ist der Kunde nur für die vereinbarte, pünktliche Übergabe an den Paketdienst verantwortlich. Wenn dieser Zeitpunkt aber nachweislich verspätet war, wird der ebenfalls unter ā€˛Preise & Zahlung" zu zahlende Verspätungszuschlag fällig. Die entliehene Ware darf durch den Mieter nicht von Verschmutzungen gereinigt werden. Diese werden grundsätzlich nur vom Vermieter gereinigt.
Stand Juni 2014 |
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